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   BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15   

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https://dejure.org/2015,43625
BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15 (https://dejure.org/2015,43625)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2015 - 2 WD 1.15 (https://dejure.org/2015,43625)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 (https://dejure.org/2015,43625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 S 2 SG, § 12 S 1 SG
    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung einer Frist zur Wiederbeförderung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme der Wehrdisziplinaranwaltschaft; Verstoß eines Soldaten gegen die Dienstvorschriften durch unzulässigen Signalwaffengebrauch

  • rewis.io

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung einer Frist zur Wiederbeförderung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme der Wehrdisziplinaranwaltschaft; Verstoß eines Soldaten gegen die Dienstvorschriften durch unzulässigen Signalwaffengebrauch

  • datenbank.nwb.de

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Schießens mit einer Signalpistole

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Sie beantragt, den Soldaten weitergehend zu degradieren, weil die Herabsetzung um einen Dienstgrad nicht den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - aufgestellten Grundsätzen gerecht werde.

    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 23 m.w.N.).

    Die Abgabe von Schüssen mit der Signalpistole begründet damit ein besonders hohes Risiko unbeabsichtigter Treffer, Querschläger oder Abpraller (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 33).

    Dieses Risiko realisierte sich ausweislich der festgestellten Schädigungsfolgen zudem in einer Weise, die zusätzliche Verstöße gegen die Pflicht zur Fürsorge (10 Abs. 3 SG), zur Kameradschaft (§ 12 Satz 1 SG) sowie gegen die Pflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 26 - 27, 29 - 30 m.w.N.) nach sich zog.

    Dabei ist es dem Soldaten gelungen, sie noch zu steigern, so dass jedenfalls zum für die Maßnahmebemessung maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - juris Rn. 51 m.w.N.) eine Nachbewährung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 41).

    Damit steht auch fest, dass das Disziplinarverfahren als solches bereits pflichtenmahnende Wirkung auf den Soldaten gehabt hat (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 42).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 45 m.w.N.):.

    Diese Maßnahmeart stellt grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N. und vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47).

    Die zweitschärfste Maßnahmeart ist bei einem leichtfertigen Umgang mit dieser Waffe wegen der - bereits erwähnten - hohen Gefahr gravierender Unfälle geboten (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 48).

    Hier sprechen zwar die im Rahmen des Bemessungskriteriums Eigenart und Schwere der Pflichtverletzungen oben ausgeführten Umstände - namentlich die besondere Gefährdung durch den Einsatz einer Signalpistole (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 32) zumal in einem geschlossenen Raum, ebenso wie die gravierenden Auswirkungen der Pflichtverletzung beim Geschädigten - für das Erfordernis einer weitergehenden Dienstgradherabsetzung.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Vergleich mit den Bemessungserwägungen im Urteil des Senats vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - (juris Rn. 48).

    Hinzu kommt noch, dass dem Urteil des Senats vom 12. Dezember 2013 ein Dienstvergehen zugrunde lag, dessen Eigenart und Schwere wesentlich davon geprägt war, dass ein Untergebener als "Schießscheibe" zur Belustigung eines Vorgesetzten missbraucht und dadurch gedemütigt und vor anwesenden Kameraden lächerlich gemacht wurde (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Dabei ist es dem Soldaten gelungen, sie noch zu steigern, so dass jedenfalls zum für die Maßnahmebemessung maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - juris Rn. 51 m.w.N.) eine Nachbewährung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - Rn. 41).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Das Hantieren mit der Signalpistole bildete jedoch eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    g) Der vom Senat des Weiteren festgestellten Nachbewährung trägt der Senat dadurch Rechnung, dass er die Wiederbeförderungsfrist nach § 62 Abs. 3 Satz 3 WDO auf zwei Jahre herabsetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Diese Maßnahmeart stellt grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N. und vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Ein Milderungsgrund in den Umständen der Tat, der die Schuld des Soldaten mindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.), liegt aber vor.
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Sie liegt als klassischer Milderungsgrund erst dann vor, wenn eine Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt ist, dass von einem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - Rn. 70).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Maßnahmebemessung; Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15
    Gemäß § 91 Abs. 1 WDO in Verbindung mit § 301 StPO ist der Senat befugt, trotz einer ausschließlich von der Wehrdisziplinaranwaltschaft zu Ungunsten des Soldaten eingelegten Berufung das Urteil zugunsten des Soldaten zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19

    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische

    Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 301 StPO ist der Senat befugt, trotz der ausschließlich von der Wehrdisziplinaranwaltschaft zu Ungunsten des früheren Soldaten eingelegten Berufung das angefochtene Urteil zu dessen Gunsten zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Dem entspricht, dass die Herabsetzung im Dienstgrad grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N., vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47, und vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 48).
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